Corona-Infos für oö. Bibliotheken
Mit der 463. Bundesverordnung vom 1.11.2020 gelten neue Regeln für öffentliche Bibliotheken.
- Öffentliche Bibliotheken sind vom Betretungsverbot für Freizeiteinrichtungen nicht betroffen. Sie dürfen weiterhin geöffnet werden.
- Neben den allgemeinen Hygieneregeln ist besonders zu beachten:
- Abstand von einem Meter für alle nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen.
- Enganliegender Mund-Nasen-Schutz für alle Benutzer*innen und Mitarbeiter*innen
Ausnahme: Es besteht geeignete Schutzvorrichtung zur räumlichen Trennung von Benutzer*innen und Mitarbeiter*innen - Es müssen mindestens 10 m2 Fläche pro Benutzer*in zur Verfügung stehen.
- Ausgangsbeschränkung ab 20:00: Öffnungszeiten darüber hinaus sind nicht zulässig.
Sinnvoll ist Öffnungszeiten bis 20:00 so anzupassen, dass weder Mitarbeiter*innen noch Benutzer*innen in die Gefahr einer Verletzung der Verordnung kommen. - Untersagt sind Veranstaltungen kultureller Art ebenso wie Ausstellungen, Märkte oder Filmvorführungen.
Die Verordnung tritt mit 3.11.2020 in Kraft und ist in den meisten Teilen mit 30.11.2020 begrenzt.
www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_463/BGBLA_2020_II_463.pdfsig